Bitcoin vererben in der Schweiz: Was das ZGB regelt und was Sie selbst regeln müssen
Viele glauben, Bitcoin sei erbrechtlich ein Sonderfall. Das ist er nicht. Das Schweizer Zivilgesetzbuch behandelt Ihre Coins wie jeden anderen Vermögenswert. Der Sonderfall entsteht erst danach, beim Zugriff.
Was das Erbrecht regelt
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Das ist das Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB, Fedlex). Bitcoin ist Teil des Nachlasses, fällt in die Erbmasse und unterliegt Pflichtteilen, Teilung und der Nachlassinventarisierung wie ein Bankkonto oder eine Immobilie. Wer erbt, hat einen klaren, gesetzlich geschützten Anspruch auf die Coins.
Was das Erbrecht NICHT regelt: den Zugriff
Ein Anspruch ist keine Transaktion. Bei einem Bankkonto genügt der Erbschein, und die Bank überweist. Bei selbstverwahrtem Bitcoin gibt es keine Bank, die auf Anweisung handelt. Es gibt nur den privaten Schlüssel. Ohne ihn ist der Anspruch wertlos. Die Erben haben das Recht, aber nicht die Fähigkeit.
Bitcoin-Nachlässe scheitern fast nie am Recht. Sie scheitern daran, dass die rechtlich Berechtigten technisch nicht rankommen.
Die drei häufigsten und gefährlichsten Fehler
- Die Seed-Phrase ins Testament schreiben: Ein Testament wird nach dem Tod eröffnet, oft kopiert, von mehreren Personen und Behörden gelesen. Ein Seed dort ist eine offene Einladung zum Diebstahl.
- Ein versiegelter Umschlag beim Notar: bequem, aber ein Single Point of Failure. Geht er verloren, wird geöffnet oder ist unvollständig, ist alles weg.
- Niemand weiss, dass es existiert: Erben können nur sichern, wovon sie wissen. Undokumentierte Bestände sterben still mit dem Besitzer.
Wie es richtig läuft: die Zugriffs-Ebene trennen
Die Lösung: die rechtliche Ebene (wer erbt) von der technischen Zugriffs-Ebene (wie kommt der Erbe ran) trennen. Statt eines einzelnen Geheimnisses steht am Anfang eine Architektur. Zum Beispiel ein 2-von-3-Multisig mit geografisch verteilten Schlüsseln, sodass kein einzelner Ort und kein einzelner Mensch das Vermögen kompromittieren oder verlieren kann. Dazu ein Instruktionsdokument, das Ihre Erben Schritt für Schritt durch die Wiederherstellung führt, ohne den Seed selbst preiszugeben, abgestimmt mit Ihrem Notar oder Willensvollstrecker.
Kein Rechtsrat, sondern die technische Ebene
Ich bin kein Notar und kein Anwalt. Die juristische Wirksamkeit Ihres Testaments oder Erbvertrags gehört in deren Hände. Ich baue als Architekt statt Schlüsselträger die technische Zugriffs-Ebene, die das Erbrecht voraussetzt, aber nicht liefert. Den Prozess stimme ich mit Ihren Rechtsberatern ab. So greift beides ineinander: das Recht regelt den Anspruch, die Architektur sichert den Zugriff.
Wenn Ihr Bitcoin-Bestand relevant geworden ist, oft im Verlauf eines Halving-Zyklus, zahlt sich ein durchdachter Nachlassplan aus. Lange bevor der Ernstfall eintritt. Ein unverbindliches Erstgespräch ist der einfachste erste Schritt.
Dieser Beitrag dient der Information zu Sicherheit und Nachlass-Architektur. Er ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.
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